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  • 23.02.2021 Appell

    23.02.2021 Appell

    Liebe Vereinsmitglieder, liebe Freunde, Übungsleiter*innen und Ehrenamtliche,

    zu den aktuellen Nutzungsmöglichkeiten der städtischen Sportanlagen haben wir folgende Hinweise von der Stadt SH-S bekommen:

    • die städtischen Sportanlagen bleiben aufgrund der geltenden Coronaschutzverordnung weiterhin gesperrt

    • die Finnenbahn darf in Gruppen bis zu zwei Personen (oder ausschließlich Personen aus einem Haushalt) genutzt werden

    Unsere Geschäftsstelle bleibt weiterhin geschlossen.

    Abzustempelnde Krankenkassenbescheinigungen können Sie uns gern in den Briefkasten stecken. Wir schicken Ihnen diese dann zurück. Anfragen, Mitteilungen, etc. gern per Email an fc-stukenbrock@t-online.de – diese werden zeitnah bearbeitet.

    Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. Entscheidung des Bundesfinanzministeriums die Vereine ihre Mitglieder nicht einfach beitragsfrei stellen können, auch nicht in Zeiten coronabedingter finanzieller Belastungen. Die Mitgliedschaft in einem Verein und damit auch der Mitgliedsbeitrag ist nicht an die Erbringung konkreter Leistungen geknüpft, sondern „nur“ an die Tatsache der Mitgliedschaft. Das Erlassen von Mitgliedsbeiträgen könnte zudem die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden.

    In der Hoffnung auf Euer/Ihr Verständnis verbleiben wir mit der Bitte um weitere Geduld und in der Hoffnung auf baldige Rückkehr zum „Sportalltag“!

    Vorstand und Geschäftsstelle
    FC Stukenbrock e.V.

    gez. H.-J. Brink

  • 10.02.2022 NEUE KURSE! Jetzt anmelden!

    10.02.2022 NEUE KURSE! Jetzt anmelden!

    Eltern-Kind-Turnen ab Laufalter bis 2,5 Jahre

    Ab Montag, den 21.02.22 startet das neue Kleinkindturnen ab Laufalter bis etwa 2,5 Jahre. Durch Spiele und Bewegungslandschaften können auch schon die Kleinsten vielfältige Bewegungserfahrungen machen, wobei stets der Spaß im Vordergrund steht.

    Auf spielerische Weise werden so Koordination, Rhythmus, Ausdauer und soziales Miteinander entwickelt und gefördert.

    Neben festen Programmpunkten gibt es genügend Zeit für freies Spiel und den Austausch mit anderen Eltern.

    Wann? Immer montags um 16:15 Uhr

    Wo? Katholische Grundschule Stukenbrock (unteres Gebäude)

    Kontakt: Lara Hafkemeyer (lara.hafkemeyer@gmail.com)

  • 16.06.2021 Endlich geht´s wieder los!

    16.06.2021 Endlich geht´s wieder los!

    Unter Einhaltung der aktuell gültigen Coronaregeln darf wieder Sport getrieben werden.

    Informationen zum dreistufigen Öffnungsmodell für den Sport

    Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 05.06.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der Landessportbund NRW seit langem fordert.

    CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW (STAND:10.06.2021)

    Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell.

    • Stufe 1 Inzidenz ≤ 35

    • Stufe 2 Inzidenz 50-35,1

    • Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

    Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

    In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengefasst:

    (Mit Klick auf die Tabelle Vergrößerung und Download möglich)

    Tabelle zum Download

    Wo wird ein Testnachweis benötigt?
    Wir haben Ihnen eine Übersicht erstellt, wo und wann derzeit für den Sportbetrieb Testnachweise notwendig sind (Stand 09.06.2021 – alle Angaben ohne Gewähr).
    Wo wird ein Testnachweisbenötigt? –Vorgaben für den Sport in NRW